Grundsatzerklärung des Netzwerks zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund

Angesichts der vielfältigen Formen des antisemitischen Ressentiments, mit dem Jüdinnen und Juden beständig konfrontiert sind und von denen sie bedroht werden, ist es für unsere pluralistische Gesellschaft von zentraler Bedeutung, die Erfahrungen derer, die von Antisemitismus betroffen sind, anzuerkennen und ernst zu nehmen. Nur wenn der Antisemitismus in all seinen Ausprägungen bekämpft und damit auch zum Gegenstand der Präventionsarbeit wird, kann eine demokratische Gemeinschaft ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden, nämlich eine Gesellschaft zu realisieren, die jeder Form der Menschenfeindlichkeit entgegenwirkt, wo immer sie sich manifestiert. Antisemitische Beschimpfungen gehören auf vielen Schulhöfen zum Alltag und selbst im Rahmen von rechtsextremen Kundgebungen solidarisierten sich junge Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Antisemitismus der Rechtsextremen.

Als Organisationen und Personen, die sich gegen den Antisemitismus in Dortmund engagieren, und die durch ihre Präventionsarbeit beständig mit dem Phänomen konfrontiert sind, müssen wir konstatieren, dass der Antisemitismus in unserer Stadt nicht allein auf rechtsextreme Kreise reduziert werden kann.

Aus diesem Grund einigen sich die Unterzeichnenden auf folgende Grundsätze ihrer Arbeit, um eine wirksame Bekämpfung von Antisemitismus als Praxis der Gewalt in Wort und Tat wirksam zu bekämpfen:

I. Die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA wird angewendet.

Grundlage für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus ist die vom Deutschen Bundestag am 18. Januar 2018 beschlossene (BT Drucksache 19/444) Arbeitsdefinition von Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) mitsamt ihren Anhangen in der von der Bundesregierung am 27. September 2017 dargelegten Form1.

Im gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen – und in Anlehnung an die IHRA-Definition – ist „Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Die Definition umfasst alle aktuellen Erscheinungsformen des Antisemitismus als Praxis der Gewalt in Wort und Tat. So gilt es heute und in Zukunft gegen alle Formen von Antisemitismus vorzugehen – gleich ob traditionell-religiös, rassistisch, schuldabwehrend, islamistisch‚ antiimperialistisch‘ oder auf Israel bezogen. Die Anwendung der von der Bundesregierung unterstutzten Definition ist ein Kriterium für die Entwicklung, Finanzierung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen, die sowohl der Bekämpfung des Antisemitismus als auch der allgemeinen Demokratieforderung, der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der politischen und historischen Bildung, der interkulturellen wie interreligiösen Verständigung dienen sollen.

1 „Bundesregierung unterstützt internationale Arbeitsdefinition von Antisemitismus“, <https://www. auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/kulturdialog/06-interkulturellerdialog/-/216610>, Zugriff: 05. Dezember 2018;
„Arbeitsdefinition von Antisemitismus“ <http://www.holocaustremembrance.com/de/node/196>, Zugriff: 05. Dezember 2018.

II. Die von Antisemitismus Betroffenen werden ernst genommen und Antisemitismus als ein eigenständiges Phänomen anerkannt.

Die von Antisemitismus Betroffenen und ihre Erfahrungen ernst zu nehmen, steht im Zentrum unserer Arbeit. Dies leitet uns, Antisemitismus als eigenständiges Phänomen anzuerkennen.

Antisemitismus richtet sich als Praxis der Gewalt in Wort und Tat gegen all jene Personen und/oder Institutionen, die als jüdisch wahrgenommen werden. Er ist nicht unter andere Kategorien subsumierbar, jedoch mit anderen Erscheinungsformen sogenannter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verbunden.

Es wird festgehalten, dass Antisemitismus keineswegs oder ausschließlich in bestimmten gesellschaftlichen Gruppen oder Milieus verankert ist, sondern vielmehr in sämtlichen Gesellschaftsbereichen verbreitet ist.

III. Keine Zusammenarbeit mit Akteuren, die den genannten Definitionskriterien widersprechen.

Im Zuge einer allgemeinen Demokratieforderung und aufgrund der Tatsache, dass der Antisemitismus sich als Praxis der Gewalt in Wort und Tat gegen die Prinzipien des freiheitlichdemokratischen Gemeinwesens richtet, ist die Bekämpfung des Antisemitismus eine zentrale Aufgabe demokratischer Akteurinnen und Akteure.

Das bedeutet auch, dass Organisationen, Vereinen und Personen, die etwa den Holocaust leugnen oder relativieren, die Existenz Israels als jüdischen Staat delegitimieren, zu antijüdischen oder antiisraelischen Boykotten aufrufen, diese unterstützen oder entsprechende Propaganda verbreiten (z. B. die Kampagne „Boycott –Divestment – Sanctions [BDS]“) oder die anderweitig antisemitisch agieren, keine Räumlichkeiten oder Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Dementsprechend ist die Zusammenarbeit mit Gruppen oder Einzelpersonen, die den oben genannten Definitionskriterien widersprechen, abzulehnen.

Das Ziel des Bündnisses ist es entsprechend der oben genannten Punkte, sensibilisierend und präventiv in die Stadtgesellschaft hineinzuwirken, um so einen Beitrag gegen jedwede Form der Diskriminierung und für ein demokratischen Werten verpflichtetes Miteinander zu leisten.

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Wenn Sie Fragen haben, Unterstützung benötigen oder sich über Themen rund um Antisemitismus austauschen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Netzwerk engagiert sich für Aufklärung, Prävention und Unterstützung und ist darauf bedacht, ein sicheres und respektvolles Umfeld zu fördern.

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kontakt (at) adira-nrw.de

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